Katholische Pfarrgemeinde Sankt Johannis der Evangelist Freiberg / Sachsen
RKW und RKT 2024

Möchten Sie das Glaubensleben in Gemeinde und Pfarrei aktiv stützen?

Kandidieren Sie doch für den nächsten Ortskirchenrat.

Wer sollte in den kommenden Gremien mitarbeiten?

Geben Sie uns möglichst bis Ende September, spätestens aber bis zum 10. Oktober Ihre Vorschläge, in die bereitstehende Box (in den Kirchen), persönlich an die Gremienvertreter, an Pfarrer Neumüll oder ins Pfarrbüro.

Passives Wahlrecht

Gewählt werden kann jedes Mitglied der Ortsgemeinde nach Vollendung des 16. Lebensjahres, soweit sie oder er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle Personen, die katholisch sind, ihr 14. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlbezirk (Ortsgemeinde) haben. In unserer Pfarrei wird in den folgenden Ortsgemeinden ein neuer Ortskirchenrat mit der hier genannten Anzahl von Mitgliedern gewählt: Flöha: 6 Mitglieder Freiberg: 7 Mitglieder Hainichen: 6 Mitglieder Sie dürfen bei der Wahl maximal so viele Stimmen abgeben, wie Mitglieder an den einzelnen Orten gewählt werden. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für den jeweiligen Ortskirchenrat wird unverzüglich nach Abfrage der Bereitschaft, spätestens ab dem 26. Oktober durch Aushang in den Kirchenräumen bekanntgemacht. Alle Listen der Pfarrei liegen außerdem zentral im Pfarrbüro zur Einsichtnahme bereit.

Ein-/ Austragungen in/ aus Wählerverzeichnissen

Möchten Sie nicht in der Ortsgemeinde Ihres Wohnsitzes, sondern in einer anderen Ortsgemeinde unserer Pfarrei oder in einer anderen Pfarrei des Bistums wählen? Beantragen Sie dies bitte bis spätestens 3. November im Pfarrbüro. Das Wahlrecht darf nicht mehrfach ausgeübt werden. Wenn Sie Zweifel haben (z. B. bei einem kurzfristigen Wohnsitzwechsel) können Sie im Pfarrbüro nachfragen, ob Sie in der aktuellen Wählerliste Ihrer Ortsgemeinde stehen.

Briefwahl

Sie können sich die Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro zu den gewohnten Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung vom 28. Oktober bis 6. November abholen. Die Briefwahlhandlung erfolgt durch Übergabe der Umschläge im Pfarrbüro oder durch Einwurf in den Briefkasten des Pfarrbüros vom 28. Oktober bis zum 9. November (Mitternacht). Der Einwurf der Briefwahlumschläge ist auch noch zu den unten genannten Zeiten in die Wahlurnen am jeweiligen Wahlort möglich. Auch hier gilt: Das Wahlrecht darf nicht mehrfach ausgeübt werden.

Voraussichtliche Orte und Zeiten der Wahlhandlung

Freiberg: Sa, 9. November – 17:00 bis 19:30 Uhr So, 10. November – 9:00 bis 12:00 Uhr im Saal des Pfarreizentrums Flöha: So, 10. November – 10:00 bis 12:30 Uhr Augustusburg: Sa, 9. November – 17:30 bis 19:30 Uhr Eppendorf: Sa, 9. November – 16:00 bis 18:00 Uhr Oederan: So, 10. November – 8:30 bis 10:30 Uhr jeweils in den Gemeinderäumen vor Ort

Auszählung und Wahlergebnisse

Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt jeweils vor Ort unmittelbar nach Abschluss der Wahl am 10. November: Freiberg: ca. ab 12:00 Uhr Flöha: ca. ab 12:30 Uhr (mit den Stimmen aus Augustusburg, Eppendorf und Oederan) Hainichen: ca. ab 10:30 Uhr Der Aushang der Wahlergebnisse und Ihr Recht auf Einspruch gegen das Ergebnis ergibt sich aus §§ 9 und 10 der Wahlordnung.

Haben Sie Fragen zu den Gremien und der Wahl 2024?

Sprechen Sie uns an: Pfarrer Neumüll – direkt oder über das Pfarrbüro Herr Bialek – persönlich, über 0172 – 75 32 499 oder per E-Mail: pfarreirat@katholische-kirche-freiberg.de
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Wahl zum Ortskirchenrat: 09./10. November 2024